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Skandalnotizen zum Bundesverband junger Autoren (BVjA)

 

17.08.2009 Alexander Brehm verklagt renommierte Brentano-Gesellschaft

(HdL) Landgericht Düsseldorf: Alexander Brehm hatte im Jahre 2008 als Vorstand des sog. Bundesverbandes junger Autoren verbreitet, dass eine in Frankfurt ansässige Verlagsgruppe zum Goethe-Jubiläum 1999 prominente Autoren angeblich an der Nase herumgeführt habe. Der heute arbeitslose Brehm behauptet, die Berichterstattung über den von ihm ausgelösten Skandal habe ihn seine Arbeitsstelle gekostet. Er hat die Redaktion, deren Journalisten seine falsche Angaben verbreitende Medienagitation aufgedeckt haben, auf Schadenersatz und auf Unterlassung verklagt. Heute fand die öffentliche Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf statt.

Alexander Brehm verleitete prominente Schriftsteller zu falschen Behauptungen

Alfred Grosser und Ralph Giordano verlautbarten ihre Abscheu vor den angeblichen Machenschaften des von Alexander Brehm angeprangerten Verlagsunternehmens, weil sie den falschen Angaben Brehms Vertrauen schenkten. So stellte sich später heraus, dass das beschuldigte Unternehmen 1999 noch gar nicht existiert hatte und infolgedessen auch mit Autoren keinerlei Kontakt haben konnte.

Das betroffene Verlagsunternehmen beklagte den ungerechtfertigten Angriff, denn er sei geschickt darauf ausgerichtet, das Vertrauen der Autoren zu zerstören und damit den Verlag mindestens in wirtschaftliche Bedrängnis zu bringen, wenn nicht gar ihn zu ruinieren und seine Arbeitsplätze zu zerstören. Man gehe davon aus, so der Verlag, dass der junge, beruflich noch nicht etablierte Brehm die Lage absichtlich falsch dargestellt habe, um sich selbst mit einem medienwirksamen Skandal in Szene zu setzen.

Hintergrundberichte möchte Brehm verbieten lassen, weil potentielle Arbeitgeber durch sie Kenntnis von seiner Verwicklung in einen Skandal um journalistischen Betrug erhalten

Die durch ihre Internetportale „Deutsches Literaturfernsehen“, „Literaturmarkt.info“, „Haus der Literatur“ und durch ihre Förderung blinder und sehbehinderter Schriftsteller bekannte Redaktion der Brentano-Gesellschaft berichtete schließlich über den von Alexander Brehm durch falsche Tatsachenbehauptungen erzeugten Skandal.

Hiergegen zog Brehm nun in Düsseldorf zu Gericht. Er behauptet, er habe seine Stelle verloren, nicht weil die Redaktion der Brentano-Gesellschaft über seine auf nachweislich falschen Behauptungen beruhende Medienagitation etwa selbst falsch berichtet habe (sie wirft ihm „journalistischen Betrug“ vor), sondern weil diese Berichte zu scharf, ja ehrkränkend formuliert seien. Die Redaktion der Brentano-Gesellschaft beruft sich dagegen auf die Rechtsprechung des BGH, nach der Einzelne aus Gründen des Schutzes der Pressefreiheit auch eine sehr scharf formulierte Kritik hinzunehmen haben.

Der heute arbeitslose Kläger fordert deshalb 20.000 Euro Schadenersatz und die Verbreitung von drei seiner Agitation gewidmeten Berichten zu unterlassen. Diese Berichte könnten nämlich die Ursache dafür sein, so Brehm, dass er bislang keine neue Stelle finden konnte – manche Arbeitgeber informieren sich ja bekanntlich auch im Internet.

Interesse der Öffentlichkeit an Alexander Brehm

Die beklagte Brentano-Gesellschaft genießt mit ihren Presseplattformen die Freiheiten des Presserechts und sieht, so war zu hören, dem Ausgang des Verfahrens mit Gelassenheit entgegen. Es gebe, hieß es nach der Verhandlung in Düsseldorf, nicht nur ein generelles Interesse der Öffentlichkeit an Skandalen im Verbands- und im Verlagswesen, sondern durch das Klageverfahren auch ein neuerliches Interesse der Öffentlichkeit an den Vorgängen um Alexander Brehm, der sich mit seiner skandalprovozierenden Medienarbeit selbst in das Licht der Öffentlichkeit gerückt hatte. Deshalb sei es im Grunde auch nur zweitrangig, wie das Düsseldorfer Gerichtsverfahren ausgehe, das freilich, falls nötig, aus Gründen der Verteidigung der Pressefreiheit über alle Instanzen geführt werde. Das wichtigste Ergebnis, so die Verlautbarung der Brentano-Redaktion, stehe damit schon jetzt fest: „Wegen der Frage der Pressefreiheit wird Alexander Brehms Klage und die von ihm verursachten Vorgänge auch künftig die Öffentlichkeit beschäftigen. Wir werden auch künftig sachlich und schonungslos berichten.“

Investigativer Journalismus lässt sich nicht verbieten

„Herr Brehm hat die Medien nach Gutdünken benutzt, um ein in Autorenkreisen bis dahin hochangesehenes Unternehmen nach Möglichkeit zu ruinieren,“ so das Redaktionsbulletin der Brentano-Gesellschaft, „und schreckt dabei nachgewiesenermaßen selbst vor falschen Tatsachenbehauptungen nicht zurück; wenn dann investigative Journalisten ihrerseits über sein die Verlagswirtschaft schädigendes Treiben berichten, dann möchte er diese Berichte verboten wissen. Er wird aber erkennen müssen, dass sich, ganz gleich wie ein Gerichtsverfahren ausgehen mag, Presseorgane in Deutschland nicht mundtot machen lassen und dass die Angelegenheit, die er selbst mutwillig angezettelt hat, an ihm haften bleibt und wegen des von ihm geweckten öffentlichen Interesses nicht mehr aus der Welt zu schaffen ist.“

 

20.03.2009 Alfred Grosser, Ralph Giordano und andere Schriftsteller vom Bundesverband junger Autoren und Autorinnen e.V. zu falschen Statements veranlasst, Verband von Hobbyautoren (und Zuschussverlag), Sprecher Alexander Brehm, verursachen Eklat mit falschen Behauptungen

(HdL). Der Bundesverband junger Autoren BVjA wirft der Frankfurter Verlagsgruppe Holding Aktienges. August von Goethe vor, prominente Schriftsteller im Jahre 1998 durch Herausgabe eines Sammelbandes zum Goethe-Jubiläum 1999 getäuscht zu haben. Insbesondere seien Ralph Giordano und Alfred Grosser hinters Licht geführt worden. „Es wurden", so der BVjA, „durch Verwendung irreführender Bezeichnungen Beiträge zu einer Anthologie erschlichen." Grosser wird zitiert: „Eine solche Art des geistigen Betrugs ist mir noch nie vorgekommen."

Der Hintergrund

Die Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG hat die Anthologie „Im Namen Goethes“ nicht herausgegeben, sondern die Goethe-Gesellschaft Frankfurt mbH, die damals mit der Frankfurter Verlagsgruppe körperschaftlich nicht verbunden war und bis heute nicht verbunden ist. Die Frankfurter Verlagsgruppe Holding existiert nach Angaben des Handelsregisters auch erst seit 2002, während die Anthologie schon 1999 erschienen ist. Es ist also grob irreführend, wenn der BVjA behauptet, die Goethe-Anthologie sei durch die Frankfurter Verlagsgruppe herausgegeben worden.

Ralph Giordano und Alfred Grosser von BVjA irregeführt

Die Goethe-Gesellschaft Frankfurt war im Jahr 1998 als Kapitalgesellschaft öffentlich eingetragen worden (als GmbH im Handelsregister). Bei der Planung eines Beitrags zum Goethe-Jubiläum 1999 fragte die Redaktion bei zahlreichen Schriftstellern an, ob sie einen Text darüber liefern wollten, welche Rolle Goethe in ihrem Leben spielte. Im damaligen Anschreiben wies die Goethe-GmbH ausdrücklich daraufhin, dass sie mit der gemeinnützigen Weimarer Goethe-Gesellschaft nicht verbunden ist. Autoren, die heute beklagen, dass sie dies nicht gewusst hätten, müssen sich vorhalten lassen, falsch vorzutragen, denn sie haben ihren Beitrag auf Grund des Einladungsschreibens eingesandt, das jeden Zweifel über den Absender als eigenständige Unternehmung ausschloss. Quelle für die falsche Behauptung, die Frankfurter Verlagsgruppe, die damals gar nicht existierte, habe durch Irreführung „Beiträge erschlichen", ist allerdings der BVjA selbst, der es verstanden hat, Ralph Giordano und Alfred Grosser, die es besser wissen (müssen), vor den Wagen zu spannen.

Der BVjA teilt weiter mit, Jochen Golz, der Präsident der „Weimarer Nachlassverwalter" habe formuliert, dass Goethes Name als „Lockmittel missbraucht" würde, um Autoren anzulocken. Richtig ist, dass der Präsident der Goethe-Gesellschaft in Weimar bereits vor 10 Jahren eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat und darin zustimmt, ähnliche Äußerungen als unrichtig zu unterlassen.

Frühere Goethe-Gesellschaft Frankfurt mbH ist heute Mitglied der Weimarer Goethe-Gesellschaft

Der BVjA behauptet auch, dass die „Hänsel-Hohenhausen-Verlagsgruppe" (gemeint ist wohl die Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG, die von Dr. Markus von Hänsel-Hohenhausen etabliert wurde) „auf die irreführende Bezeichnung Goethe-Gesellschaft verzichten musste". Richtig ist, dass die Frankfurter Verlagsgruppe die Bezeichnung „Goethe-Gesellschaft" niemals geführt hat und deshalb auch nicht auf sie verzichtet hat. Richtig ist, dass die eigenständige Goethe-Gesellschaft Frankfurt mbH sich mit der Weimarer Goethe-Gesellschaft und dem Frankfurter Goethe-Haus darauf einigte, in Zukunft den Namen des Dichters Clemens Brentano und der Schwester Goethes zu führen (Brentano-Gesellschaft Frankfurt/M. mbH und Cornelia Goethe Akademie mit einer staatlich zugelassenen Studienmöglichkeit für Buchautoren, die von mittlerweile von fast 1.000 Autoren erfolgreich absolviert worden ist, www.cornelia-goethe-akademie.de und www.brentano-gesellschaft.de). Die frühere Goethe-Gesellschaft Frankfurt mbH wurde dann auch noch Mitglied der Weimarer Goethe-Gesellschaft, und Fördermitglied des Goethe-Hauses, worauf die Direktorin des Frankfurter Goethe-Hauses, Anne Bohnenkamp-Renken, kürzlich in einem Briefwechsel eigens hinwies.
Die Geschichte dieser Vorgänge ist im Internet nachzulesen unter www.haus-der-literatur.de (Von Houben zu Hänsel-Hohenhausen, Notiz zur neueren Skandalgeschichte der Weimarer Goethe-Gesellschaft).

Verlag hat Verpflichtungen erfüllt

Die Anthologie „Im Namen Goethes" wurde wegen der Umfirmierung des Herausgebers dann nicht mehr von der Goethe-Gesellschaft Frankfurt mbH ausgeliefert, sondern der befreundeten Frankfurter Verlagsgruppe zum Nachdruck des makulierten Bestands und zur Auslieferung übergeben, um die den teilnehmenden Autoren gegenüber bestehende Verpflichtung aus den abgeschlossenen Verlagsverträgen zu erfüllen.

Der BVjA teilt weiter mit, die Frankfurter Verlagsgruppe, die nun über den Restbestand der Anthologie „Im Namen Goethes" verfügt, werbe mit dem Anbieten des Buches junge Schriftsteller an. Auf Nachfrage bei der Frankfurter Verlagsgruppe war zu erfahren, dass der Restbestand seit Jahren nicht mehr angeboten werde und über den Buchhandel nicht zu beziehen sei. Die letzten Exemplare werden, so der Vorstand Dr. Frank, nur Autoren geschenkt, die bereits einen Verlagsvertrag erhalten haben. Von einem Mittel, um Autoren anzulocken, könne also beim besten Willen nicht gesprochen werden.
Die Frankfurter Verlagsgruppe weist außerdem daraufhin, dass den beteiligten Autoren gegen die Handelsregel von der Goethe-Gesellschaft Frankfurt mbH damals sogar eine Vorabzahlung des Honorars für die gesamte Auflage angeboten wurde, die von sämtlichen Autoren auch angenommen worden ist. Es löse nun Verwunderung aus, wenn sich die Zahlungsempfänger gegen die Erfüllung des Verlagsvertrages wenden sollten, der unter eindeutigen Bedingungen mit einem Herausgeber abgeschlossen, von ihm honoriert und erfüllt wurde, der stets deutlich gemacht hat, dass er nicht mit der Weimarer Goethe-Gesellschaft zu verwechseln sei. Zu erklären sei dies nur damit, dass die Schriftsteller Ralph Giordano, Alfred Grosser und andere durch den BVjA gezielt irregeführt und betrogen worden seien.

Bundesverband junger Autoren und Autorinnen ist selbst Zuschussverlag und zieht gegen Konkurrenten zu Felde

Es stellt sich die Frage, warum ein kleiner Verband von Hobbyautoren, der Bundesverband junger Autoren, 10 Jahre nach den Geschehnissen darauf verfällt, diese nun plötzlich hervorzuziehen und die beteiligten Autoren mit falschen Informationen über das Schicksal eines Buchprojektes aufzurühren, das unbestritten zu den bedeutendsten des Goethe-Jubiläums zählte und heute von der germanistischen Forschung ausgewertet wird.

Der allgemeine Hintergrund: Dem BVjA gehen regelmäßig die Autoren verloren, die die Initiative ergreifen und ihre erste Veröffentlichung mit einem Dienstleistungsverlag durchführen. Der BVjA, der selbst mit der Veranstaltung von kostenpflichtigen Publikationen wirbt und daher selbst ein „Zuschussverlag" ist, bezeichnet die konkurrierenden Verlage, die Autoren gegen ein Dienstleistungsentgelt unter Vertrag nehmen, als „Nichtigkeitsverlage". Man selbst, behauptet der Vertreter des BVjA Alexander Brehm, vertrete „die Interessen von jungen Autoren“.

Die Frankfurter Verlagsgruppe ließ wissen, sie prüfe nun die falschen Tatsachenbehauptungen, die der BVjA und Vorstandssprecher Alexander Brehm an Medien verschickten und denen die Autoren Alfred Grosser und Ralph Giordano aufgesessen seien, unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten und werde dem Treiben juristisch ein Ende setzen.

Wirtschaftliche Hintergründe der Kampagne des BVjA

Der besondere Hintergrund: Die Frankfurter Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe ist mit rund 400 Publikationen im Jahr besonders erfolgreich und der deutsche Marktführer für neue Autoren. Nobelpreisträger Seamus Heany, Max Frisch, Klaus Mann, Hermann Melville, Goethe, Schiller und viele andere Größen der Literatur haben sich der Verlagsdienstleistung erfolgreich bedient, um ihre Werke zu veröffentlichen. Somit ist der Verlag, der die von den Autoren dringend gewünschten Dienstleistungen erbringt, ein besonders ehrenwerter und wichtiger Teil der Literatur- und Buchhandelsgeschichte und bis heute (mit rund 2.000 von 6.000 jährlichen Belletristikneuerscheinungen) aus dem Literaturbetrieb nicht wegzudenken. Dies brachte Regine Lemke vom Börsenverein auch während einer Podiumsdiskussion während der Leipziger Buchmesse zum Ausdruck. Unter dem Erfolg der Frankfurter Verlagsgruppe haben Wettbewerber wie das Berliner sog. "Autorenhaus" Manfred Plinke zu leiden, ein Kleinverlag, der Dutzende Ratgeber zum Thema "Wie kann ich veröffentlichen" verkaufen will. Seit Jahren führt dieser Kleinverlag, dessen Kunden gern bei der Frankfurter Verlagsgruppe veröffentlichen und deshalb auf den Kauf der Ratgeber verzichten, eine Kampagne mit Verleumdungen, die die Frankfurter Verlagsgruppe regelmäßig gerichtlich verbieten lässt. Dieser Kleinverlag berichtet selbst regelmäßig im Internet (allerdings nur über die juristisch erfolglosen) Verleumdungsprozesse, und er ist auch die Quelle der falschen Informationen, die der BVjA nun im eigenen Interesse aufgegriffen und mit denen dieser Ralph Giordano und Alfred Grosser an der Nase herumgeführt hat.

Die irrtümlichen Statements der vom BVjA genarrten Schriftsteller dienen nun den Wettbewerbern, BVjA und Manfred Plinke, dazu, den bedeutenden Erfolg der Frankfurter Verlagsgruppe, der über viele Jahre hin nur durch Nachhaltigkeit und das bedeutet durch Seriosität in der Dienstleistung hergestellt werden kann, zu schmälern und den Ruf der Frankfurter Verlagsgruppe zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil zu schädigen.

Der Hintergrund
 

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